Praktische Durchführung der Heimbeatmung
Die Entlassung aus einer Klinik oder einem Beatmungszentrum erfolgt erst,
- nach erfolgreicher Adaption an das Heimbeatmungsgerät.
- bei einem medizinisch-stabilen Zustand des Patienten und Patientinnen.
- wenn die häusliche Situation entsprechend vorbereitet ist.
- wenn bei der Notwendigkeit eines ambulanten Pflegedienstes ein entsprechend qualifizierter Pflegedienst ausgewählt wurde.
- wenn bei Übernahme in eine stationäre Pflegefacheinrichtung das Personal vor Ort mit den besonderen Anforderungen vertraut ist.
- wenn die Kostenübernahme und die Versorgung mit allen notwendigen Hilfsmitteln gesichert ist.