Erfolgreiche Zusammenarbeit im Gesundheitswesen – mit der WKM Medizintechnik GmbH einfach und rechtssicher gestaltet
Im Gesundheitswesen ist die Zusammenarbeit zwischen den an einer Versorgung beteiligten Menschen unabdingbar, um Patienten und Patientinnen und deren Angehörige bestmöglichst zu betreuen. Bedauerlicherweise sind die vom Gesetzgeber hierfür geschaffenen rechtlichen Vorgaben gerade in jüngster Zeit immer komplexer und deutlich strenger geworden. Hiervon sind insbesondere Heilberufsträger betroffen, zu denen alle Angehörigen eines Heilberufs zählen, bei denen für die Berufsausübung oder die Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung erforderlich ist (hierunter z. B. Ärzte und Ärztinnen, Apotheker*innen, Krankenpfleger*innen, Physiotherapeuten*innen etc.)
Bei Nichteinhaltung dieser gesetzlichen Normen drohen z. B. nach §§ 299 a und b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) spürbare, unter Umständen sogar strafrechtliche Konsequenzen für alle Beteiligten. Um unsere Kooperationspartner, Kunden/Kundinnen und Mitarbeiter*innen im Rahmen der täglichen Zusammenarbeit dennoch bestmöglich zu schützen und ein Höchstmaß an Sicherheit zu vermitteln, ist es unser Anliegen, Sie in dieser Broschüre auf die wichtigsten unabdingbaren Grundsätze einer erfolgreichen und zugleich rechtssicheren Zusammenarbeit hinzuweisen und entsprechend zu sensibilisieren.