Streifeneder Unternehmensgruppe
Kontakt
Benötigen Sie Hilfe?
Kontaktieren Sie uns.

WKM Medizintechnik GmbH
Dr.-Rank-Straße 8
82275 Emmering
08141 2297-0
08141 2297-111
info@wkm-medizintechnik.de

Sie haben die Wahl! Freies Wahlrecht des Leistungserbringers bei Ihrer Hilfsmittelversorgung

Sie entscheiden:

Als gesetzlich Krankenversicherter können Sie zwischen den Vertragspartnern Ihrer Krankenkasse den Leistungserbringer frei auswählen. Das bedeutet, dass Sie als Versicherter und nur Sie entscheiden, welchen Leistungserbringer Sie wählen.
Weder die Krankenkasse noch Pflegeeinrichtungen, Pflegedienste, Ärzte oder andere Marktteilnehmer*innen haben dabei ein Mitspracherecht. Sie entscheiden nach Ihren persönlichen Bedürfnissen. Folgende Faktoren könnten für Sie ausschlaggebend sein:

  • Wohnortnähe
  • ein persönlicher Ansprechpartner
  • ein bestehendes Vertrauensverhältnis
  • Qualität der Versorgung
  • Komplettabdeckung des notwendigen Versorgungsbedarfs


Aufgrund von Ausschreibungen und Verträgen für bestimmte Versorgungsbereiche kann Ihr Wahlrecht eingeschränkt sein. Beachten Sie daher bei der Wahl des Leistungserbringers, dass dieser ein Vertragspartner Ihrer Krankenkasse ist. Nur so ist später eine Kostenübernahme der Krankenkasse gesichert. Sollten Sie sich jedoch für einen vertragslosen Leistungserbringer entscheiden, können für Sie Mehrkosten entstehen. Um diese Kosten zu vermeiden, können Sie u. a. auf die Informationspflicht der Krankenkassen zurückgreifen.

Informationspflicht der Krankenkasse
(§ 127 Absatz 5 SGB V)

Ihre Krankenkasse ist verpflichtet, Sie als Versicherten über die Vertragspartner (Leistungserbringer) sowie über die wesentlichen Inhalte der abgeschlossenen Verträge zu informieren. Gerne stehen Ihnen auch die Leistungserbringer für Fragen bei diesem komplexen Thema zur Verfügung. Vergleichen Sie nun die angebotenen Dienstleistungen und Produkte und entscheiden Sie sich für einen Leistungserbringer, der Ihren Anforderungen gerecht wird.

Sind Sie zufrieden?

Haben Sie sich bereits für einen Leistungserbringer entschieden, sind aber mit der bestehenden Hilfsmittelversorgung/-betreuung unzufrieden? Zögern Sie nicht, den Leistungserbringer und als weiteren ersten Ansprechpartner auch Ihre Krankenkasse zu kontaktieren! Die Krankenkasse wird sich bemühen, die Mängel und Kritikpunkte der Hilfsmittelversorgung zu beheben. Konnte jedoch nicht die gewünschte Besserung erreicht werden, können Sie erneut von Ihrem freien Wahlrecht des Leistungserbringers Gebrauch machen und einen neuen Leistungserbringer wählen. Denn das Wohl der Patienten und Patientinnen steht für alle an erster Stelle!

Flyer