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WKM Medizintechnik GmbH
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Organisation der Heimbeatmung

  • Wichtig ist eine übergreifende Koordination aller beteiligten Berufsgruppen unter Einbezug der Patienten und Patientinnen und ihrer Angehörigen.
  • Voraussetzung zur Entlassung ist ein stabiler Zustand des Patienten und Patientinnen in Bezug auf seine Grund- und Begleiterkrankungen.
  • Nach erfolgreicher Adaption an das Heimbeatmungsgerät in der Klinik sind alle Einstellungen am Beatmungsgerät vom Arzt/Ärztin vorgenommen und fixiert, dazu zählen Beatmungsmodus, Beatmungsparameter und die dazugehörigen Alarmgrenzwerte.
  • Vor der Entlassung müssen alle Hilfsmittel vom Kostenträger genehmigt sein und bereitstehen.
  • Der Patient*in, seine Angehörigen und/oder der Pflegedienst bzw. die Pflegeeinrichtung müssen auf die richtige Anwendung der Geräte und Verbrauchsmaterialien nachweislich (nach Medizinproduktegesetz) eingewiesen und geschult sein.
  • Alle erforderlichen Hilfsmittel werden im Vorfeld besprochen und verordnet.


Hierbei werden u. a. folgende Eckpunkte berücksichtigt:

  • zweites identisches Beatmungsgerät bei täglicher Beatmungsdauer >16 Stunden
  • externer Akku zum mobilen Einsatz des Beatmungsgerätes oder bei Stromausfällen
  • Sonderanbau der notwendigen Geräte an einen Rollstuhl
  • zusätzliche Sauerstofftherapie
  • Überwachungsmöglichkeit durch Pulsoxymeter, um die Sauerstoffsättigung im Blut des Patienten und Patientinnen kontrollieren zu können.
  • Reservemaske für Patienten mit Maskenbeatmung 
  • Bei Beatmung über eine Trachealkanüle werden alle Hilfsmittel und Verbrauchsmaterialien zur Tracheostomaversorgung benötigt.

 

Broschüre Heimbeatmung