Organisation der Heimbeatmung
- Wichtig ist eine übergreifende Koordination aller beteiligten Berufsgruppen unter Einbezug der Patienten und Patientinnen und ihrer Angehörigen.
- Voraussetzung zur Entlassung ist ein stabiler Zustand des Patienten und Patientinnen in Bezug auf seine Grund- und Begleiterkrankungen.
- Nach erfolgreicher Adaption an das Heimbeatmungsgerät in der Klinik sind alle Einstellungen am Beatmungsgerät vom Arzt/Ärztin vorgenommen und fixiert, dazu zählen Beatmungsmodus, Beatmungsparameter und die dazugehörigen Alarmgrenzwerte.
- Vor der Entlassung müssen alle Hilfsmittel vom Kostenträger genehmigt sein und bereitstehen.
- Der Patient*in, seine Angehörigen und/oder der Pflegedienst bzw. die Pflegeeinrichtung müssen auf die richtige Anwendung der Geräte und Verbrauchsmaterialien nachweislich (nach Medizinproduktegesetz) eingewiesen und geschult sein.
- Alle erforderlichen Hilfsmittel werden im Vorfeld besprochen und verordnet.
Hierbei werden u. a. folgende Eckpunkte berücksichtigt:
- zweites identisches Beatmungsgerät bei täglicher Beatmungsdauer >16 Stunden
- externer Akku zum mobilen Einsatz des Beatmungsgerätes oder bei Stromausfällen
- Sonderanbau der notwendigen Geräte an einen Rollstuhl
- zusätzliche Sauerstofftherapie
- Überwachungsmöglichkeit durch Pulsoxymeter, um die Sauerstoffsättigung im Blut des Patienten und Patientinnen kontrollieren zu können.
- Reservemaske für Patienten mit Maskenbeatmung
- Bei Beatmung über eine Trachealkanüle werden alle Hilfsmittel und Verbrauchsmaterialien zur Tracheostomaversorgung benötigt.