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WKM Medizintechnik GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltung der Bedingungen / Begriffsbestimmungen

1. Die nachgenannten „Allgemeinen Geschäftsbedingungen" (AGB) gelten für alle Vertragsbeziehungen – insbesondere für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote für medizintechnische oder sonstige Hilfsmittel und Verbrauchsmaterial– der WKM Medizintechnik GmbH, nachfolgend auch Leistungserbringer genannt, es sei denn, der Leistungserbringer ist vertraglich oder gesetzlich an abweichende Regelungen gebunden (hierzu siehe auch § 13). Die vorliegenden AGBs gelten auch dann, wenn sich der Vertragspartner*innen auf abweichende, widersprechende und / oder ergänzende Bedingungen beruft und der Leistungserbringer deren Geltung nicht ausdrücklich zustimmt. Individualabreden haben vor den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vorrang.
2. Als Verbraucher*innen werden in diesen Bedingungen Kunden und Kundinnen bezeichnet, die, ohne eine juristische Person zu sein, den Vertrag nicht im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit abschließen.
3. Als Unternehmer werden in diesen Bedingungen Kunden und Kundinnen bezeichnet, die bei Vertragsabschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kostenträger sind privatrechtlich oder öffentlich-rechtlich organisierte Unternehmen jedweder Nationalität (insbesondere Sozialversicherungsträger, Kranken- und Pflegeversicherungen), die in Ausübung ihrer Tätigkeit Kosten der Gesundheitsversorgung für Patienten und Patientinnen übernehmen oder verauslagen.
4. Bestellungen, Annahmeänderungen sowie sämtliche Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt insbesondere für Vereinbarungen betreffend die Ausführung der Bestellung.

§ 2 Vertragsabschluss

Alle Angebote des Leistungserbringers sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, sie werden ausdrücklich als verbindlich bezeichnet und vereinbart. Verträge können sowohl im Wege des Privatkaufs, als auch im Wege der Rezeptabwicklung/ Versorgung im Auftrag von Kostenträgern geschlossen werden. Ein Vertrag kommt jedoch immer erst zustande, wenn der Kostenträger oder der Patient nach Übersendung des Kostenvoranschlages sowohl die Bestellung, als auch die Kostenübernahme schriftlich bestätigt.

§ 3 Lieferbedingungen

1. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt eine Lieferung an den Wohnort des Patient*in bzw. an die Einrichtung, in der dieser sich aufhält.
2. Bei Verbrauchern geht im Falle des Versandes die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware mit der Übergabe der Ware auf den Kunden uns Kundinnen über.
3. Bei Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware im Falle des Versandes mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur*in, den Frachtführer*in oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt, auf den Unternehmer über.
4. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde mit der Annahme im Verzug ist.
5. Die Kosten für den Warenversand können bei Nachbestellungen an den Kunden weitergegeben werden.
6. Falls der Leistungserbringer ein bestelltes Produkt selbst von einem Lieferanten bezieht und aus einem nicht vom Leistungserbringer verschuldeten Grund das bestellte Produkt von seinem Lieferanten nicht erhält, ist der Leistungserbringer zum Rücktritt berechtigt. In diesem Fall wird der Kunde unverzüglich informiert, dass das bestellte Produkt nicht zur Verfügung steht. Der Leistungserbringer wird dann nach Möglichkeit Alternativprodukte vorschlagen. Wenn kein vergleichbares Alternativprodukt verfügbar ist oder der Kunde keine Lieferung eines vergleichbaren Produktes wünscht, wird der Leistungserbringer dem Kunden und Kundinnen ggf. bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten.
7. Der Leistungserbringer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist. Hierbei fallen auf Seiten des Kunden und Kundin keine zusätzlichen Kosten an.

§ 4 Preise / Zahlungsbedingungen

1. Für die Berechnung sind die am Tag des Vertragsschlusses gültigen Preise und Konditionen des Leistungserbringers maßgeblich. 2. Rechnungen sind sofort bei Rechnungserhalt ohne Abzug zahlbar. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Leistungserbringer uneingeschränkt über den gesamten Betrag verfügen kann.
3. Bei Zahlungsverzug des Kostenträgers ist der Leistungserbringer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Gegenüber Verbrauchern und sonstigen Bestellern beträgt der Verzugszins 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz. Das Recht des Leistungserbringers, einen nachweislich höheren Schaden geltend zu machen, bleibt hiervon unberührt.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

1. Der Leistungserbringer behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
2. Darüber hinaus behält sich der Leistungserbringer das Eigentum an den gelieferten Waren vor, bis alle Forderungen, die dem Leistungserbringer aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden und Kundinnen jetzt oder künftig zustehen, erfüllt sind.
3. Der Leistungserbringer ist bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden und Kundinnen berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen, soweit die Gegenleistung vom Kunden noch nicht oder nicht vollständig erbracht worden ist. Ein vertragswidriges Verhalten des Kunden und Kundinnen liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde/Kundin falsche Zahlungsangaben über seine Kreditwürdigkeit macht, in Zahlungsverzug gerät oder wenn über sein Vermögen das gerichtliche Vergleichsverfahren oder die Insolvenz eröffnet wird. Übt der Leistungserbringer im Rahmen des Eigentumsvorbehalts das Rücktrittsrecht aus, so bedarf dies keiner vorherigen Fristsetzung.
4. Der Leistungserbringer räumt dem Unternehmer das Recht ein, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Der Unternehmer tritt dem Leistungserbringer bereits jetzt sämtliche Forderungen, die ihm im Rahmen der Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen, in Höhe des Rechnungsbetrages ab. Die Abtretung wird vom Leistungserbringer hiermit angenommen. Der Unternehmer bleibt zum Forderungseinzug ermächtigt. Jedoch behält sich der Leistungsempfänger das Recht vor, die Forderung selbst einzuziehen, sollte der Unternehmer in Zahlungsverzug geraten und seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr ordnungsgemäß nachkommen. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig.

§ 6 Umtausch / Rücknahme außerhalb der Gewährleistung

1. Sämtliche vom Leistungserbringer gelieferten Produkte sind außerhalb des Gewährleistungsrechts von Umtausch und Rücknahme ausgeschlossen, es sei denn, etwas anderes ist ausdrücklich vereinbart. Eine Rücksendung der Ware ist ausnahmsweise gestattet, wenn eine schriftliche Einverständniserklärung des Leistungserbringers vorliegt und die Rücksendung innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Ware frachtfrei in der Originalverpackung, unbeschädigt und in hygienisch einwandfreien Zustand erfolgt.
2. Eine Umtausch- bzw. Rücknahmemöglichkeit außerhalb der Gewährleistung besteht generell nicht bei Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder deren Verfalldatum überschritten wurde, sowie für steril verpackte Waren, die vom Kunden geöffnet oder bei Patienten und Patientinnen mit ansteckenden Infektionen (MRSA, Hepatitis etc.) zwischengelagert wurden. Ausgenommen sind hierbei Waren, welche flächendesinfiziert werden können.
3. Bei Rücknahme der Ware behält sich der Leistungserbringer die Erhebung einer Aufwandspauschale von 20 € vor.
4. Ergibt eine Überprüfung der Warenrücksendung, dass die oben genannten Rücknahmebedingungen erfüllt sind, so erstellt der Leistungserbringer über den Rechnungsbetrag der Warenrücksendung, abzüglich eventueller Aufwandspauschale, eine Gutschrift. Der Gutschriftbetrag wird dem Kundenkonto gutgeschrieben und kann bei späteren Zahlungen vom Kunden in Abzug gebracht werden.

§ 7 Widerrufsrecht für Verbraucher

Widerrufsbelehrung Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: WKM Medizintechnik GmbH, Dr.-Rank-Str. 8, 82275 Emmering, Fax: +49 8141 2297-111 Email: info@wkm-medizintechnik.de Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen - zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder - eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder – die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder – deren Verfallsdatum überschritten würde. – Ende der Widerrufsbelehrung –

§ 8 Rücksendekosten im Widerrufsfall

Macht der Kunde/Kundin von seinem Widerrufsrecht gem. § 7 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Gebrauch, hat er die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn der Kunde/Kundin bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertragliche Teilzahlung erbracht hat. Andernfalls ist die Rücksendung für den Kunden/Kundin kostenfrei.

§ 9 Abtretungsverbot / Aufrechnungsverbot

1. Der Kunde/Kundin ist nicht berechtigt, seine aus einem Rechtsgeschäft mit dem Leistungserbringer resultierenden Ansprüche abzutreten.
2. Der Kunde/Kundin ist zur Aufrechnung des Kaufpreises nicht berechtigt, es sei denn, es handelt sich um eine unstreitige oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderung. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur geltend gemacht werden, soweit es auf einredefreien Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 10 Gewährleistung

1. Ein Verbraucher hat bei Auftreten von Mängeln innerhalb der gesetzlichen Fristen das Recht auf Nachbesserung oder Nachlieferung, es sei denn, dass die gewählte Art der Nachbesserung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist.
2. Der Kunde/Kundin kann vom Vertrag zurücktreten, sowie Schadensersatz oder eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) vom Leistungserbringer verlangen, wenn die Nacherfüllung fehlschlagen sollte. Unter der Berücksichtigung beiderseitiger Interessen steht dem Kunden bei nur unerheblichen Mängeln kein Recht zum Rücktritt zu.
3. Bei Instandsetzung setzt der Leistungserbringer unter Beachtung gesetzlicher und vertraglicher Vorgaben die Art der Mängelbeseitigung fest. Ausgetauschte Hilfsmittel oder Teile davon werden Eigentum des Leistungserbringers.
4. Die Gewährleistung gegenüber einem Unternehmer wird auf 12 Monate verkürzt, wobei im Falle eines Regresses der Leistungserbringer dem Unternehmer einen gleichwertigen Ausgleich für die verkürzte Gewährleistungsfrist gewährt.
5. Offensichtliche Mängel der Ware muss der Unternehmer innerhalb von zwei Wochen ab Erhalt der Ware beim Leistungserbringer melden. Erfolgt keine rechtzeitige Mängelanzeige, ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Für das Vorliegen des Mangels, den Zeitpunkt der Feststellung und für die Rechtzeitigkeit der Mängelanzeige, trifft den Unternehmer die volle Beweislast. Für Kaufleute gilt der § 377 HGB.
6. Wird die Ware unsachgemäß oder übermäßig genutzt, werden Gebrauchs-, Betriebs- oder Wartungsanweisungen des Produktherstellers und / oder des Leistungserbringers nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung und Haftung des Leistungserbringers für einen hieraus entstandenen Mangel / Schaden.
7. Eine Haftung für normale Abnutzung oder aber für Mängel, die an Produkten nach Überschreiten der gemäß Gebrauchsanweisung vorgegebenen Haltbarkeits- / Verwendungsdauer auftreten, ist ausgeschlossen.

§ 11 Transportschäden

1. Werden Waren mit offensichtlich Transportschäden angeliefert, wird der Verbraucher gebeten einen solchen Fehler sofort bei dem Zusteller zu reklamieren und schnellstmöglich Kontakt mit dem Leistungserbringer aufzunehmen (gerne per Email: info@wkm-medizintechnik.de).
2. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme für die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Verbrauchers keinerlei Konsequenzen hat. Der Verbraucher hilft dem Leistungserbringer lediglich dabei, die Ansprüche des Letzteren gegenüber dem Frachtführer bzw. der Transportversicherung geltend machen zu können.

§ 12. Haftung

1. Der Leistungserbringer haftet für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. In diesem Fall haftet der Leistungserbringer jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Der Leistungserbringer und seine Erfüllungsgehilfen haften nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.
2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 13 Rezeptabwicklung

1. Soweit für die zu bestellende Lieferung / Leistung die Leistungspflicht eines Kostenträgers (insbesondere der gesetzlichen Kranken- oder Pflegeversicherung) in Frage kommt, ist hierfür Voraussetzung, dass die Leistung (z. B. Hilfsmittel) ärztlich verordnet und grundsätzlich auch durch den Kostenträger vor der Versorgung (d. h. der Abgabe des Hilfsmittels an den Patienten und Patientinnen) genehmigt worden ist. In diesen Fällen reicht der Patient das ihm durch den Arzt/Ärztin ausgehändigte Rezept auf dem Postweg beim Leistungserbringer ein. Der Leistungserbringer wird dann die notwendigen Schritte zur Kostenübernahme für die Versorgung durch den Kostenträger einleiten.
2. Für den Fall der Kostenübernahme übernimmt der Patient*in den gesetzlich vorgesehenen Kosteneigenanteil, soweit er von einer Zuzahlung nicht befreit worden ist. Hinzu kommt ggf. eine sog. wirtschaftliche Zuzahlung für Festbetrags-Hilfsmittel, die ebenfalls der Patient übernimmt.
3. Wird die Kostenübernahme durch die Krankenkasse abgelehnt, setzen sich die Vertragsparteien hierüber unverzüglich in Kenntnis. Der Leistungserbringer ist in der Folgezeit nur dann zur Leistung verpflichtet, wenn der Patient*in oder dessen Betreuer sowohl die Bestellung als auch die Kostenübernahme ausdrücklich schriftlich bestätigt.
4. Etwaige Verzögerungen durch das Genehmigungsverfahren des Kostenträgers gehen nicht zu Lasten des Leistungserbringers. Der Patient*in wird darauf hingewiesen, dass der Leistungserbringer vor einer Entscheidung durch den Kostenträger grundsätzlich nicht verpflichtet ist, mit einer Lieferung in Vorleistung zu treten.

§ 14 Hinweise nach Batteriegesetz / Altgeräteentsorgung

1. In unseren Lieferungen können Batterien und Akkus enthalten sein. Infolgedessen sind wir nach dem Batteriegesetz (BattG) verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
a. Batterien und Akkus dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden. Vielmehr sind Sie zur Rückgabe gebrauchter Batterien und Akkus gesetzlich verpflichtet. Altbatterien können Schadstoffe enthalten, die bei nicht sachgemäßer Lagerung oder Entsorgung die Umwelt oder Ihre Gesundheit schädigen können. Batterien enthalten aber auch wichtige Rohstoffe wie z.B. Eisen, Zink, Mangan oder Nickel und können daher verwertet werden. Nach Gebrauch können Sie die Batterien entweder an uns zurückgeben oder in unmittelbarer Nähe (z. B. im Handel oder in kommunalen Sammelstellen) unentgeltlich zurückgeben. Die Abgabe in Verkaufsstellen ist auf für Endnutzer übliche Mengen, sowie auf solche Altbatterien beschränkt, die der Verkäufer als Neubatterien in seinem Sortiment führt oder geführt hat.
b. Das Zeichen mit der „durchgekreuzten Mülltonne auf Rädern“ bedeutet, dass Sie Batterien und Akkus nicht im Hausmüll entsorgen dürfen. Unter diesem Zeichen finden Sie zusätzlich nachstehende Symbole mit folgender Bedeutung:

  Pb: Batterie enthält Blei > 0,004 Masseprozent
  Cd: Batterie enthält Cadmium > 0,002 Masseprozent
  Hg: Batterie enthält Quecksilber > 0,0005 Masseprozent

2. Hinweise zur Altgeräteentsorgung
Elektronik-Altgeräte dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden! Seit dem 24.03.2006 müssen – entsprechend der europäischen Gesetzgebung – elektronische Geräte einer getrennten Sammlung zugeführt werden. Verbraucher können seit diesem Zeitpunkt ihre Elektro- und Elektronikaltgeräte bei den kommunalen Sammelstellen kostenlos abgeben. Dementsprechend werden seit dem 24.03.2006 sämtliche neuen Elektrogeräte, die in privaten Haushalten genutzt werden können, mit dem Zeichen der „durchgekreuzten Mülltonne auf Rädern“ gekennzeichnet.

§ 15 Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG

Die WKM Medizintechnik GmbH beteiligt sich nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz.

§ 16 Anwendbares Recht / Gerichtsstand

1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Leistungserbringer und Kunde*in bzw. Sozialversicherungsträger gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Diese Rechtswahl gilt bei Verbrauchern nur insoweit, als nicht der gewährte Rechtsschutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in welchem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen ist. Handelt es sich bei dem Kunden und Kundinnen um einen Unternehmer oder um eine Person des öffentlichen Rechts, so ist Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag das an dem Geschäftssitz des Leistungserbringers zuständige Gericht, soweit nicht ein ausschließlicher Gerichtsstand gegeben ist. Dies gilt auch, wenn der Kunde und Kundin eine Privatperson ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland hat oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt ist.

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